ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma Hilton Consulting Stand 01.12.2022

Dienstleister: Hilton Consulting; Inhaber Rainer Hilton, Hauptstraße 27, 67360 Lingenfeld, Telefon:+49(0)6344-9260512, Mail: kontakt@hilton-telefonseminare.de, Steuernummer: 41/069/81308

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Hilton Consulting / Hilton Telefonseminare – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags hier: Telefonseminar Dienstleistungsvertrag durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrags beziehungsweise der genaue Leistungsumfang ist in diesem Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Für eine kostenlose Kündigung wird eine Frist von vierundzwanzig Werktagen vor Beginn der zu erbringenden Dienstleistung vereinbart. Bei Kündigung von weniger als vierundzwanzig Werktagen, bevor die zu erbringende Dienstleistung erbracht werden soll, zahlt der Auftraggeber dem Dienstleister 50% der unter Nummer VII im Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag angegebenen Summe, abzüglich der errechneten Spesen. Bei Kündigung von weniger als vier Werktagen, bevor die zu erbringende Dienstleistung erbracht werden soll, zahlt der Auftraggeber dem Dienstleister 80% der unter Nummer VII im Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag angegebenen Summe, abzüglich der errechneten Spesen.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4.4 Kann der Dienstleister seine vertraglich vereinbarte Dienstleistung gemäß Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag aus offensichtlichen Gründen nicht erfüllen, so räumt der Auftraggeber dem Dienstleister die Möglichkeit ein, seine Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Der Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag hat somit weiterhin bestand. Ein offensichtlicher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Dienstleister oder sein Bevollmächtigter krank ist, oder auf dem Wege zum Auftraggeber einen Unfall erleidet, oder höhere Gewalt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag.

5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich (siehe auch 4.4) , so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.3 Der Auftraggeber und der Dienstleister stellen gemeinsam die zur Erbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Insbesondere stellt der Auftraggeber die im Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag unter Nummer IV genannten Gerätschaften, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes verfügt.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.4 Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Gegebenenfalls werden die für eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten nach Beendigung fällig, soweit nicht im Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.3 Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzug zahlbar.

6.4 Bei Auftragsunterzeichung zahlt der Auftraggeber dem Dienstleister eine Anzahlung von 30% der unter Nummer VII im Telefonseminar Dienstleistungsvertrag / Auftrag einmaligen Vergütung. Für die Anzahlung gewährt der Dienstleister dem Auftraggeber eine Frist von sieben Werktagen. Bei Zahlungseingang bekommt der Auftraggeber eine schriftliche elektronische Bestätigung, dass dessen Anzahlung eingegangen ist. Eine Anrechnung des Einzahlungsbetrages erfolgt bei der Rechnungslegung nach der Vertragserfüllung. Findet das Seminar nicht zum vereinbarten Zeitpunkt statt, verbleibt die Anzahlung in jedem Fall beim Auftragnehmer. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen, sowie einen externen Dienstleister (Inkasso-Büro) zur Beitreibung seiner vom Auftraggeber geschuldeten, gemäß vertraglich vereinbarten Vergütung plus Spesen und eventuellen sonstigen individuell vereinbarten monetären Leistungen, zu beauftragen. Die Verzugszinsen richten sich nach den derzeit gesetzlichen Höchstgrenzen über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Die Kosten des externen Dienstleisters trägt der Auftraggeber.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister im selben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Der Dienstleister haftet ausschließlich für die in Absatz 7.1 und 7.2 genannten Vorkommnisse oder Verfehlungen. Keinesfalls haftet der Dienstleister für eine erfolgreiche Umsetzung der erbrachten Dienstleistung im Betrieb des Auftraggebers.

7.4 Rechtliche Aussagen und Darstellungen des Dienstleisters insbesondere in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Telemediengesetz, beruhen ausschließlich auf persönliche Recherchen und Erfahrungen des Dienstleisters in Verbindung mit dessen Callcenter-Tätigkeiten. Da der Dienstleister weder Rechtsanwalt noch Rechtsberater ist, haben dessen Aussagen keine Rechtsverbindlichkeit. Der Dienstleister schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus, und empfiehlt einen Fachanwalt zu konsultieren.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Die Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren Speyer in Rheinland-Pfalz als Gerichtsstand.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Bei ausländischen Auftraggebern muss zwingend eine – auf Kosten des Auftraggebers – angefertigte Übersetzung in dessen Landesprache angefertigt werden, falls der Dienstleister noch nicht im Besitz einer solchen Übersetzung ist. In diesem Fall wird diese Übersetzung gleichzeitig Vertragsbestandteil. Der Gerichtsstand verbleibt weiterhin in Speyer Rheinland-Pfalz.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Abschluss der Telefonseminar Dienstleistungsvertrages / Auftrag unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die restlichen allgemeinen Vertragsbedingen sowie die Wirksamkeit des geschlossenen Telefonseminar Dienstleistungsvertrages / Auftrag im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Bestimmungen treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen, beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung oder Bestimmungen verfolgt haben.

 

Lingenfeld, 01.12.2022

Rainer Hilton

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